§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen zum Eigentumsvorbehalt sind Vertragsbestandteil und werden vom Käufer für die laufende und künftige Geschäftsbeziehung anerkannt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; davon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Alle Einheitspreise werden ohne Mehrwertsteuer angegeben. Die Mehrwertsteuer wird mit dem am Tag der Lieferung gültigen Prozentsatz berechnet. Die Bestellung des Käufers ist ein bindendes Angebot. Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend eventuell eingetretener Kostensteigerungen (z. B. bei Material, Transport) zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der nichtunternehmerische Käufer ein Kündigungsrecht.
§ 3 Lieferung
Lieferung zur Baustelle bedeutet: Lieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Für die Anlieferung der Ware wird eine Frachtpauschale berechnet. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers oder einer von ihm beauftragten Person die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.
Bei unberechtigter Nichtabnahme der gelieferten Ware gehen Kosten und Schäden zu Lasten des Käufers. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig und werden gesondert berechnet. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, den uns entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 4 Beschaffenheit der Ware
Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. Werbeaussagen der Hersteller sowie eigene Werbeaussagen sind nur circa-Beschreibungen. Sie schließen Abweichungen innerhalb einer gewissen Toleranzbreite nicht aus und werden nur mit dieser Toleranzbreite Vertragsgegenstand.
Bei der Lieferung von Holz und Holzprodukten sind deren spezifische Eigenschaften, natürliche Abweichungen und Merkmale stets zu berücksichtigen. Holz ist ein Naturprodukt; Farb- und Strukturunterschiede, Astausprägungen sowie das natürliche Quell- und Schwindverhalten stellen keinen Mangel dar.
§ 5 Mängelrügen und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich – spätestens jedoch 30 Tage ab Übergabe der Ware – in Textform anzuzeigen. Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er die beanstandete Ware nicht bearbeiten, einbauen oder weiterverkaufen, bis eine Beweissicherung durchgeführt oder eine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien getroffen wurde.
Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden wird zusätzlich folgendes vereinbart: Es gelten die §§ 377 ff. HGB. Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche bei beweglichen Sachen wird auf ein Jahr reduziert, ausgenommen davon sind die Fälle der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 6 Haftung
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Beratungsleistungen – insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Holz und Baustoffen – wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Rechnungen
Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Käufer ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsdatum in Textform widerspricht. Der Verkäufer wird den Käufer mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist vor Lieferung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wird. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 286 ff. BGB). Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir befugt, alle noch offenen Lieferungen zurückzuhalten, ohne dadurch in Lieferverzug zu geraten.
Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig, sobald der Käufer mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
§ 9 Zahlungsfähigkeit
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder bestehen Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle offenstehenden Rechnungen sofort fällig zu stellen und sofortige Bezahlung oder Sicherheitsleistung und für eventuell noch ausstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen. In einem solchen Fall entfallen eventuell vereinbarte Skonti und Rabatte.
§ 10 Sonderanfertigungen
Für sonderangefertigte Ware können wir eine Anzahlung von 50 % des Kaufpreises verlangen. Diese Ware wird mit Fertigmeldung durch uns zur Bezahlung fällig. Unterbleibt die Abholung, ist der Kaufpreis nach den gesetzlichen Verzugsregeln zu verzinsen.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Ansprüche des Käufers aus dem Vertragsverhältnis können ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
§ 12 Rücknahme
Zur Rücknahme der von uns gelieferten Ware sind wir nicht verpflichtet. Aus Kulanz sind wir – außer bei Sonderbestellungen – dazu bereit, wenn sich die Ware in einwandfreiem Zustand befindet, d. h. unbeschädigt und ungebraucht ist. In diesem Fall berechnen wir Frachtkosten sowie grundsätzlich eine Kostenpauschale in Höhe von 15 % des Warenwertes. Diese Pauschale entfällt ganz bzw. reduziert sich entsprechend, wenn durch den Käufer nachgewiesen wird, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden bzw. wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale ist.
§ 13 Paletten
Die zur Warenlieferung benötigten Paletten werden in Rechnung gestellt. Bei frachtfreier Rücklieferung der Paletten in unbeschädigtem Zustand durch den Käufer erfolgt eine Gutschrift unter Abzug von Handlingskosten. Wünscht der Käufer die Rückholung der Paletten durch uns, so berechnen wir einen Frachtanteil.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir befugt, die Kaufsache zurückzuholen. Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Im Übrigen gelten im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.
§ 15 Datenschutz
Wir speichern und verarbeiten Kundendaten nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter https://holz-baustoff.de/privacy-policy/
§ 16 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Gerichtsstand
Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma.
§ 18 Schlussbestimmungen
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben für sämtliche Geschäftsbeziehungen – einschließlich der zukünftigen – zwischen Käufer und Verkäufer uneingeschränkt Gültigkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.
Holz- und Baustoffagentur
Inhaberin Melanie Drees
Strothwiesen 9, 31603 Diepenau
Telefon: 0151-7284 5533
E-Mail: info@holz-baustoff.de
(Stand: Februar 2026)
